In der Praxis ist es häufig der Fall, dass Mandanten anrufen und Fragen zu bestimmten Themen haben, die nicht in den bereits vereinbarten Leistungen enthalten sind. Die Bezahlung dieser Zusatz-/Sonderleistungen trifft bei Mandanten häufig auf Unverständnis. Um hierbei Abhilfe zu schaffen, können Kanzleimitarbeiter*innen direkt nach der Anfrage dem Mandanten eine Auftragserteilung zusenden, die zu bestätigen ist.